Strafrecht - Rechtsanwalt in Rostock
Wirft man Ihnen eine Verletzung des Strafrechts vor, wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet und Sie erhalten von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Vorladung zur Vernehmung. Bei dem Vorliegen eines Haftgrundes kann auch ohne weitere Vorwarnung per Haftbefehl die Untersuchungshaft angeordnet werden. In allen Fällen der Untersuchungshaft können Sie die Beiordnung von Rechtsanwalt Hinrich Schütt als Pflichtverteidiger verlangen. Meine Abrechnung des Verteidigerhonorars erfolgt dann direkt mit der Staatskasse. Erhärtet sich im Laufe der Ermittlungen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Tatverdacht, fertigt die Behörde eine Anklageschrift und reicht diese bei dem zuständigen Amts- oder Landgericht ein. Wirft man Ihnen in der Anklageschrift ein Verbrechen vor oder ist die Anklage beim Landgericht erhoben, können Sie ebenfalls meine Beiordnung als Ihren Anwalt und Pflichtverteidiger verlangen.
Ob Sie sich schuldig oder unschuldig fühlen, zögern Sie nicht, fragen Sie mich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, bevor Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben zur Sache machen. Ich habe den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht erfolgreich abgeschlossen. Als Strafverteidiger in Rostock begleite ich Sie, von der Vorladung und ersten Vernehmung bis hin zu einer möglichen Gerichtsverhandlung in einem Strafverfahren und sichere die umfängliche Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen, nutzen Sie meinen Kontakt.
Rechtsanwalt Hinrich Schütt vertritt Sie auch auf dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht.